Kontakt

dolce far niente event-catering 
dfn gastro ag
Albulastrasse 47
8048 Zürich

T +41 44 260 72 72


info@dolcefarniente.ch


Inhaber

Daniel Kolbe und Felix Leuthold


Verwaltungsrat

Hugo Mauchle
Daniel Kolbe
Felix Leuthold (Präsident)


Rechtsform

GmbH 2004-2011
AG ab 2012
Eingetragen im Handelsregister Zürich unter: CHE-114.395.828
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): CHE-110.552.230 MWST

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungen/ Ausführung

Die dfn gastro ag erbringt gegenüber dem Kunden umfassende Leistungen in den Bereichen Catering und/oder Eventorganisation. Die dfn gastro ag verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Vertragserfüllung.Die dfn gastro ag informiert den Auftraggeber regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihm sofort schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigt. Dem Auftraggeber steht jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrages zu.Die dfn gastro ag setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeiter ein. Sie beachtet dabei insbesondere das Interesse an Kontinuität.Die dfn gastro ag haftet für getreue und sorgfältige Ausführung der Veranstaltung und garantiert, dass ihre Leistungen den vertraglichen Bedingungen und Spezifikationen entsprechen.Für Schaden, welcher durch einen Mitarbeiter in Ausführung seiner Tätigkeit entsteht, haftet die dfn gastro ag.Vor Ausführung eines Auftrages sondiert dfn gastro ag die Gegebenheiten und erstellt dem Kunden ein Anforderungsprofil. Der Kunde kann die Anforderungen selber organisieren oder die dfn gastro ag damit beauftragen. Die dfn gastro ag kann dafür eine Kommission verrechnen.Sollte am Eventtag die Erbringung der Dienstleistung aufgrund nicht ausgeführter Anforderungen nicht oder nur teilweise durchführbar sein, haftet der Kunde für den vollen Bestellwert.


2. Änderungen des Auftrags

Vertragsänderungen oder Ergänzungen müssen vom Auftraggeber schriftlich erfolgen bzw. schriftlich bestätigt werden. Bei Aufträgen, welche abhängig von der Personenzahl sind, muss diese sieben Arbeitstage vor dem Anlass der dfn gastro ag bestätigt werden. Spätere Änderungen können nicht mehr garantiert werden. Zusätzliche Personen oder Leistungen aufgrund zusätzlicher Personen stellt die dfn gastro ag in Rechnung. Änderungen der Personenzahl können Anpassungen von kalkulierten Preisen zur Folge haben.


3. Gültigkeitsdauer der Offerten

Die Offerten sind in der Regel 14 Tage gültig. Erhält die dfn gastro ag keine Rückmeldung auf die versandte Offerte, nimmt die dfn gastro ag spätestens 10 Tage nach Offertenausgang mit dem Kunden Kontakt auf, um ein weiter bestehendes Interesse abzuklären.


4. Wahrung und Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien behandeln alle Details, welche weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsabschlusses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. Will die dfn gastro ag mit diesem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, bedarf sie der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die dfn gastro ag behält sich vor, Fotoaufnahmen zu Werbezwecken zu nutzen.


5. Zahlungskonditionen

Aufträge werden schriftlich entgegengenommen. Mündliche Zusagen bedürfen einer schriftlichen (auch per E-Mail) Bestätigung. Nach Auftragsbestätigung wird eine Akontozahlung von bis zu 75%erhoben, die innerhalb zehn Tagen nach Rechnungsstellung, mindestens aber zehn Tage (Valuta) vor Anlassbeginn fällig ist. Die Restzahlung wird nach Absprache fällig, spätestens zehn Tage nach Rechnungsstellung.

Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgerecht, entbindet dies die dfn gastro ag von allen Arbeits-(Voraus-)leistungen und daraus resultierenden Folgen für den Anlass.

Allfällige, über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Diese Konditionen sind automatisch Bestandteil des Vertrags.

Wurde die Rechnung nach der ersten Zahlungserinnerung nicht beglichen, kann die dfn gastro ag pro weitere Erinnerung/ Mahnung jeweils CHF 50.00 dem Kunden zusätzlich in Rechnung stellen. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum wird dem Kunden zusätzlich ein Verzugszins von 5% in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer.


6. Rückzug von Aufträgen/Annullation

Wird ein Auftrag nach Bestätigung annulliert, so haftet der Auftraggeber/Veranstalter für die von dfn gastro ag bereits vorgenommenen Arbeiten und Abklärungen und hat entstandene Kosten und erbrachte Leistungen vollumfänglich abzugelten, mindestens jedoch 10% der vereinbarten Leistungen. Findet der Rückzug/ die Absage innert 30 Arbeitstagen vor der geplanten Veranstaltung statt, so stellt die dfn gastro ag folgende Rechnung:

- 30-14 Arbeitstage vor dem Anlass: 50% der vereinbarten Leistungen

- 13-7 Arbeitstage vor dem Anlass: 75% der vereinbarten Leistungen

- 6-0 Arbeitstage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen


7. Angebot

Bei Nichtverfügbarkeit einzelner bestellter Warenbestandteile ist die dfn gastro ag berechtigt, analoge Produkte zur Bereitstellung der gewünschten Ware zu verwenden.


8. Leistungserbringung und Absage

Höhere Gewalt und andere von der dfn gastro ag nicht verschuldete Ereignisse, die die vertraglich vereinbarte Leistung verunmöglichen, insbesondere Naturkatastrophen, Ressourcen-Mangel, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Streiks oder ähnliches berechtigen die dfn gastro ag die Durchführung hinauszuschieben oder von der Leistungspflicht zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ersatzansprüche geltend machen.

Befindet sich dfn gastro ag durch Eigenverschulden in Verzug oder kann eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen, so steht dem Kunden das Recht zu, gegen dfn gastro ag gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts vorzugehen.


9. Verhältnis der AGB zur konkreten Offerte

Enthält die im Einzelfall gemachte Offerte vertragliche Bestimmungen, die den AGB widersprechen, gehen die Bestimmungen der Offerte den AGB vor.


10. Anerkennung der Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen der dfn gastro ag.

Der Kunde erklärt mit der Bestätigung seines Auftrags ausdrücklich, diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, und die Bedingungen in allen Teilen anzuerkennen.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gelten die Bedingungen gemäss Offertstellung, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (in dieser Reihenfolge).

Gerichtsstand ist Zürich.